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 in Holzkirchen

 

Die (neue) EnEV2014 ist am 01.05.2014 in Kraft getreten

Der Energieausweis ist Pflicht für Vermieter und Verkäufer

Viele Immobilieneigentümer sind verunsichert, wie sie die Bestimmungen der EnEV2014, die am 01.05.2014 in Kraft getreten ist, bei der Schaltung von Verkaufsanzeigen oder der Veröffentlichung in den Internetplattformen handhaben sollen.

Lassen Sie sich von uns professionell beraten.

Betroffen sind alle Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber, wenn sie eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien zum Verkauf, zur Vermietung oder Verpachtung beauftragen, schalten oder aufgeben.

Die EnEV2014 definiert den Begriff "kommerzielle Medien" nicht. Höchstwahrscheinich sind damit u.a. Zeitungen, Zeitschriften und Internetanbieter gemeint. Vermutlich fallen kostenlose Kleinanzeigen oder Aushänge an einem "schwarzen Brett" nicht darunter.

Wir erstellen Ihnen den Energieausweis passend zu Ihrer Immobilie.

Unter "kommerziell" könnte auch nicht nur zu verstehen sein, ob die Anzeige etwas kostet, sondern ob das Verbreitungsmedium kommerziell tätig ist.

Nicht nur die Käufer und Mieter profitieren vom Energieausweis, sondern auch die Verkäufer und Vermieter einer Immobilie. Sie haben eine rechtlich gestützte Basis und steigern die Attraktivität Ihrer Immobilie, da Immobilien mit vorliegendem Energieausweis von Mietern/ Käufern bevorzugt gesucht und von Maklern in der Regel schneller verkauft werden.

 

Nur 5 Schritte zu Ihrem Energieausweis

  1. Datenerfassung vor Ort mit vorgefertigten Datenerfassungsbögen durch uns.
  2. Eingabe der Daten in ein auf Plausibilität selbstprüfendes Onlinesystem durch uns.
  3. Kompetente und geprüfte Energieberater plausibilisieren die Daten nochmals, prüfen sie auf Vollständigkeit und stellen den Energieausweis aus. Sie benennen ggf. sinnvolle Modernisierungsvorschläge. Bei Unstimmigkeiten und Rückfragen setzt sich der Energieberater mit uns in Verbindung.
  4. Wir erhalten den Energieausweis innerhalb von circa 3 Werktagen.
  5. Wir übergeben Ihnen Ihren Energieausweis.

Schützen Sie sich und Ihr Vermögen vor einem saftigen Bußgeld.

Der Energieausweis beglaubigt als ein öffentlich-rechtliches Zertifikat die Feststellungen über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Jeder Ausweis muss bei Übergabe an den Käufer/ Mieter aktuell und richtig sein, ansonsten droht dem Immobilieneigentümer ein Bußgeld (bis zu 15.000 EUR).

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. 

Hier finden Sie den Volltext der aktuellen EnEV